Der Wahlzettel erscheint auf den ersten Blick unübersichtlich und schwer zu verstehen. Jedoch ist das System gar nicht mal so schwer. Im folgenden erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um den Wahlzettel am 14. März auszufüllen.
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat so viele Stimmen, wie die Gemeindevertretung Sitze hat. Die Größe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl, in der Hochlandgemeinde kommen wir auf 15 Sitze. Jeder hat also 15 Stimmen, um diese auf dem Zettel zu verteilen.
1. Listenwahl
Auf dem Stimmzettel haben die Parteien und Gruppierungen ihre Kandidaten zu Listen zusammengestellt. Jeder Wähler darf die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung in dem Feld oben links neben der Partei/Wählervereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jeder Kandidat auf dieser Liste eine Stimme. Wobei es in diesem Fall auch erlaubt ist, innerhalb der angekreuzten Liste einzelne Kandidaten durchzustreichen. Diese bekommen dann keine Stimme.
Mehr als eine Liste darf nicht angekreuzt werden. Zudem werden bei der Auszählung erst die Stimmen an Kandidaten bedacht, dann werden die Reststimmen von oben nach unten auf die Liste verteilt.
2. Kumulieren
Wer bestimmten Kandidaten mehr als nur eine Stimme geben möchte, kann seine Stimmen kumulieren - also einzelnen Kandidaten etwa zwei oder maximal drei Stimmen geben. Kandidaten, die auf hinteren Listenplätzen platziert sind, können so "nach vorne" gewählt werden, weil am Ende die Kandidaten in das Gremium einziehen, die innerhalb ihrer Liste am meisten Stimmen geholt haben. Für das Kumulieren gibt es jedoch zwei Grenzen: Die Gesamtzahl von Stimmen pro Wähler (in Gilserberg 15), darf nicht überschritten werden. Und ein einzelner Kandidat darf nicht mehr als drei Stimmen auf einmal erhalten. Sonst wird der Stimmzettel ungültig. Es ist auch möglich Kandidaten von der Verteilung der Listenkreuze auszuschließen. Dazu ist der unerwünscht Kandidat auf der Liste, auf der das Listenkreuz gesetzt wurde, durchzustreichen.
3. Panaschieren
Außerdem können auch Bewerber verschiedener Listen gewählt werden. Wenn bei Partei A Kandidat 5 überzeugend ist und bei Partei B Kandidat 9, können von den Wahlberechtigten beide Kandidaten gewählt werden. Diese Variante wird "Panaschieren" genannt und ist über beliebig viele Listen hinweg möglich. Vorausgesetzt, die Gesamtzahl der Stimmen wird nicht überschritten, sonst wird der Stimmzettel ungültig.
Richtig spannend wird die Stimmabgabe dadurch, dass alle drei Varianten munter miteinander kombiniert werden dürfen. Angenommen, ein Wahlberechtigter hat 15 Stimmen. Dann können zwei davon auf Kandidat 5 von Partei A, drei auf Kandidat 9 von Partei B und die restlichen sieben Stimmen per Listenkreuz für Partei C vergeben werden.
(Quelle: nordbayern.de)
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